§ 1 Vertragspartner & Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen Carsten Schmitz-Grafe, Schonnebeckhöfe 107, 45309 Essen (im Folgenden „Tanzschule“ genannt) und dem Teilnehmenden geschlossen werden, soweit nicht anderes vereinbart ist.

§ 2 Anmeldung & Vertragsschluss

(a) Die Anmeldung zu Kursen, Workshops, Events oder sonstigen Angeboten der Tanzschule stellt ein verbindliches Vertragsangebot des Teilnehmers dar. Der Vertrag kommt erst durch die Annahme der Anmeldung durch die Tanzschule zustande. Die Annahme kann ausdrücklich oder konkludent erfolgen, insbesondere durch schriftliche Bestätigung per E-Mail, Durchführung der Veranstaltung oder Einzug der Vergütung.
(b) Voraussetzung für den Vertragsschluss ist die Akzeptanz dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mit Abgabe der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese als verbindlichen Vertragsbestandteil an.
(c) Die Tanzschule bietet insbesondere folgende Vertragsarten an:
1. Einzeltickets für Events, Workshops, Kurse und sonstige einmalige Veranstaltungen
2. 5er-Karten zur Teilnahme am laufenden Tanzunterricht, sofern der jeweilige Kurs entsprechend gekennzeichnet ist
3. Laufzeitverträge (Mitgliedschaften) zur regelmäßigen Teilnahme am Tanzunterricht, sofern der jeweilige Kurs entsprechend gekennzeichnet ist.
(d) Die Teilnehmerzahl für Kurse, Workshops und Events ist begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs der Anmeldungen. Ein Anspruch auf Teilnahme besteht erst nach Annahme der Anmeldung durch die Tanzschule. Die jeweils anfallenden Entgelte sind nach Aufforderung unverzüglich und ohne Abzug zu entrichten.
(e) Meldet ein Teilnehmer mehrere Personen gleichzeitig an, haftet der anmeldende Teilnehmer für die gesamte Vergütung sämtlicher angemeldeter Personen als Gesamtschuldner, sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart wurde.
(f) 5er-Karten haben eine Gültigkeit von sechs Monaten ab dem Datum des Erwerbs. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer verfallen nicht genutzte Einheiten ersatzlos.

§ 3 Unterrichtsorganisation

 (a) Die Tanzschule ist berechtigt, Kurse, Events und Workshops aus wichtigem Grund – insbesondere bei zu geringer Teilnehmerzahl, Krankheit von Trainern oder Fällen höherer Gewalt – kurzfristig abzusagen oder zu verlegen. Ebenso behält sich die Tanzschule vor, aus organisatorischen Gründen einen Wechsel des Trainers oder des Veranstaltungsortes vorzunehmen, sofern dadurch der Gesamtcharakter der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird.
(b) Vertragskunden mit einer laufenden Mitgliedschaft haben Anspruch auf mindestens 38 Unterrichtseinheiten pro Kalenderjahr mit einer Dauer von jeweils 45 Minuten im jeweils höchsten für sie vorgesehenen Kurslevel. Ein Anspruch auf Teilnahme an Kursen eines niedrigeren Kurslevels besteht nicht; eine Teilnahme ist freiwillig und nur bei ausreichenden Kapazitäten möglich.
(c) Die Tanzschule behält sich vor, unabhängig von gesetzlichen Ferien- und Feiertagsregelungen, an einzelnen Tagen im Jahr keinen Unterricht anzubieten. Die unterrichtsfreien Tage werden den Teilnehmern rechtzeitig über die Webseite der Tanzschule und/oder per Newsletter bekannt gegeben.
(d) Die Tanzschule ist berechtigt, Sonderveranstaltungen (z. B. Intensiv-Workshops, Specials, Gasttrainerformate) anzubieten, die nicht Bestandteil von Mitgliedschaften oder 5er-Karten sind und gesondert vergütet werden.
(e) Die Tanzschule ist bei der inhaltlichen, methodischen, tänzerischen, künstlerischen und organisatorischen Gestaltung des Unterrichts frei, sofern der Unterricht dem vereinbarten Vertragszweck entspricht.
(f) Der wöchentliche Unterrichtsplan, die zeitliche Lage der Kurse sowie die Zuteilung der Teilnehmer zu den jeweiligen Trainings- oder Leistungsleveln können aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen angepasst werden. Ein Anspruch auf Beibehaltung bestimmter Unterrichtszeiten oder Leveleinteilungen besteht nicht.
(g) Teilnehmer haben die Möglichkeit, an verschiedenen Unterrichtsstandorten der Tanzschule zu trainieren. Die Tanzschule ist berechtigt, Standorte aus organisatorischen Gründen auch kurzfristig innerhalb des Großraums Ruhrgebiet zu ändern. Die jeweils aktuellen Unterrichtsstandorte werden auf der Webseite der Tanzschule bekannt gegeben.

§ 4 Vergütung

(a) Sämtliche Preise gegenüber dem Teilnehmer verstehen sich als Endpreise, einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(b) Die Nichtteilnahme am Tanzunterricht befreit nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung.
(c) Eine Erstattung bereits gezahlter Entgelte für Mitgliedschaften, Tickets oder 5er-Karten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich nichts anderes zwingend vorgeschrieben ist.
(d) Voraussetzung für den Abschluss und die Durchführung einer Mitgliedschaft ist die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren. Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden zu Beginn des jeweiligen Monats eingezogen. Dies gilt auch für unterrichtsfreie Zeiten.
(e) Schlägt eine Lastschrift aus vom Kunden zu vertretenden Gründen fehl, ist die Tanzschule berechtigt, die hierdurch entstehenden Rücklastschriftkosten sowie eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 10 € zu berechnen.
(f) Widerruft der Kunde das SEPA-Lastschriftmandat während der Vertragslaufzeit, bleibt die Zahlungspflicht bis zum Ende der Vertragslaufzeit unberührt. In diesem Fall ist der Mitgliedsbeitrag vom Kunden unaufgefordert per Überweisung bis spätestens zum 5. Kalendertag eines jeden Monats zu begleichen. Für den hierdurch entstehenden zusätzlichen Verwaltungsaufwand erhebt die Tanzschule eine monatliche Bearbeitungspauschale in Höhe von 10 €, solange kein gültiges SEPA-Lastschriftmandat vorliegt.
(g) Erworbene 5er-Karten sind personengebunden und nicht übertragbar. Ein Restguthaben wird nicht ausgezahlt.
(h) Die Tanzschule kann Teilnehmern in Schul-, Ausbildungs- oder Studienverhältnissen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres bei Abschluss eines Laufzeitvertrags auf Wunsch und nach Vorlage eines geeigneten Nachweises einen ermäßigten Mitgliedsbeitrag gewähren. Der Rabatt wird befristet gewährt und gilt nur solange die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Tanzschule unverzüglich über das Ende des Ausbildungs-, Schul- oder Studienverhältnisses zu informieren. Mit Wegfall der Rabattvoraussetzungen gilt ab dem folgenden Kalendermonat automatisch der reguläre Mitgliedsbeitrag gemäß Vertrag. Unterlässt der Teilnehmer die rechtzeitige Mitteilung, ist die Tanzschule berechtigt, den Differenzbetrag zum regulären Mitgliedsbeitrag rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Wegfalls der Voraussetzungen geltend zu machen. Der Differenzbetrag ist mit Zugang der entsprechenden Zahlungsaufforderung fällig.
(i) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Tanzschule anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Teilnehmer nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 5 Kündigung

(a) Die ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft ist mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalenderquartals möglich. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. per E-Mail oder Brief).
(b) Die Tanzschule bestätigt den Eingang der Kündigung unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Kalendertagen, in Textform.
(c) Bei einem Wiedereintritt innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende einer zuvor gekündigten Mitgliedschaft ist die Tanzschule berechtigt, eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von zwei regulären Monatsbeiträgen zu erheben.
(d) Gerät der Teilnehmer mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, ist die Tanzschule nach vorheriger Mahnung und erfolgloser Nachfristsetzung von mindestens 14 Tagen berechtigt, den Vertrag außerordentlich fristlos zu kündigen.
(e) Das Recht beider Vertragsparteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(f) Unabhängig von bestehenden Kündigungsrechten kann die Tanzschule auf schriftlichen Antrag eine beitragsfreie Ruhezeit gewähren. Voraussetzung ist, dass der Teilnehmer aufgrund eines bei Vertragsschluss nicht vorhersehbaren, von außen herbeigeführten Umstands nachweislich für einen Zeitraum von mindestens vier Wochen an der Teilnahme am Unterricht gehindert ist. Als wichtige Gründe kommen insbesondere in Betracht: Krankheit, Schwangerschaft, beruflich bedingte Abwesenheit vom Kursort oder vergleichbare Gründe. Der Antrag auf Gewährung der Ruhezeit muss der Tanzschule spätestens sieben Kalendertage vor Ende des laufenden Kalendermonats zugehen. Die beitragsfreie Ruhezeit kann für volle Kalendermonate gewährt werden, ist nicht rückwirkend möglich und beträgt insgesamt maximal sechs aufeinanderfolgende Monate. Während der Ruhezeit besteht kein Teilnahmerecht am Unterricht. Die Ruhezeit endet automatisch mit der Beendigung der Mitgliedschaft.
(g) Wird die Mitgliedschaft während oder nach einer beitragsfreien Ruhezeit gekündigt, verlängert sich die vereinbarte Vertragslaufzeit um die Dauer der gewährten Ruhezeit, maximal jedoch um sechs Monate. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Haftung

(a) Die Teilnahme am Tanzunterricht, an Workshops, Events oder sonstigen Angeboten der Tanzschule erfolgt auf eigene Gefahr.
(b) Schadenersatzansprüche gegenüber der Tanzschule oder ihren erfüllungs- oder verrichtungsbeauftragten Personen bestehen nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln. Für Personen- oder Sachschäden, die von anderen Teilnehmern verursacht werden, besteht keine Haftung seitens der Tanzschule.
(c) Zum Schutz von Teilnehmern und zur Vermeidung von Schäden an Unterrichtsräumen und Tanzflächen ist das Betreten der Tanzsäle mit ungeeignetem Schuhwerk untersagt. Hierzu zählen insbesondere: Schuhe mit groben Gummisohlen, Metallabsätzen oder unzureichendem Halt (z. B. Espadrilles, Flipflops). Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Regelung, haftet er für daraus resultierende Schäden.
(d) Die Tanzschule übernimmt keine Haftung für:
1. mitgebrachte Gegenstände der Teilnehmer,
2. mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn,
3. Datenverlust oder Ansprüche Dritter,
4. Reisekosten oder sonstige Vermögensschäden, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln der Tanzschule beruhen.
5. Diese Haftungsbegrenzungen gelten nicht für zwingend gesetzlich vorgeschriebene Ansprüche, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit.

§ 7 Urheberrechtshinweise

(a) Im Rahmen des Unterrichts, von Workshops oder sonstigen Angeboten können Kursunterlagen, Videos oder andere Lehrmaterialien erstellt werden, die urheberrechtlich geschützt sind. Die Entscheidung, ob eine Videozusammenfassung oder sonstige Aufzeichnung erfolgt, obliegt der Tanzschule. Jegliche Vervielfältigung, Weitergabe, Veröffentlichung oder öffentliche Zugänglichmachung der Unterlagen, auch in Teilen, ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung der Tanzschule, ist untersagt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar.
(b) Choreografien, Schrittsätze oder andere geistige Schöpfungen der Tanzschule oder von ihr beauftragte Personen genießen nach Maßgabe des Gesetzes Urheberrechtsschutz. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt.

§ 8 Datenspeicherung & -Schutz

(a) Die Tanzschule verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Teilnehmer verantwortungsbewusst und gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, BDSG) zu verarbeiten.
(b) Erhobene Daten können insbesondere Name, Vorname, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer sowie weitere für die Vertragserfüllung notwendige Informationen umfassen. Die Verarbeitung erfolgt ausschließlich, soweit sie zur Durchführung des Vertrages, zur Abrechnung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
(c) Die Tanzschule behandelt personenbezogene Daten vertraulich und gibt diese nicht ohne ausdrückliche Einwilligung des Teilnehmers an Dritte weiter, soweit keine gesetzliche Verpflichtung hierzu besteht.
(d) Eine erteilte Einwilligung zur Datenverarbeitung kann der Teilnehmer jederzeit schriftlich oder per E-Mail widerrufen. Ein Widerruf berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis dahin erfolgten Datenverarbeitung.
(e) Personenbezogene Daten werden nach Zweckerreichung unverzüglich gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungsfristen, insbesondere aus handels- oder steuerrechtlichen Vorschriften, bestehen. Daten, die aufgrund gesetzlicher Vorgaben aufbewahrt werden müssen, werden gesondert gesichert und nach Ablauf der Fristen gelöscht.

§ 9 Film- und Fotoaufnahmen

(a) Teilnehmer erklären sich mit ihrer Anmeldung bzw. Teilnahme an Kursen, Workshops oder Veranstaltungen damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufnahmen, die während der Veranstaltung angefertigt werden, von der Tanzschule für Zwecke der Werbung, Öffentlichkeitsarbeit oder Berichterstattung auf der Webseite der Tanzschule sowie auf sozialen Medien veröffentlicht werden können.
(b) Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus deutlich auf einzelne Personen gerichtet ist, hat die betroffene Person jederzeit das Recht, der Nutzung solcher Aufnahmen schriftlich oder per E-Mail zu widersprechen. Nach Eingang des Widerspruchs wird die betreffende Aufnahme nicht weiter veröffentlicht und unverzüglich entfernt, soweit dies technisch möglich ist.
(c) Die Tanzschule behandelt alle Aufnahmen mit Sorgfalt und unter Beachtung der geltenden Datenschutz- und Persönlichkeitsrechte.

§ 10 Schlussbestimmungen

 (a) Formvorschriften
Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser AGB sowie besondere Zusicherungen oder Nebenabreden betreffen, bedürfen der Textform im Sinne von § 126b BGB. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
(b) Hausrecht und Ausschluss bei ungebührlichem Verhalten
Zeigt ein Teilnehmer grob ungebührliches Verhalten (z. B. Trunkenheit, Tätlichkeit, Beleidigung, unsittliches Verhalten), kann die Tanzschule den Teilnehmer ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Verrechnung geleisteter Zahlungen vom Unterricht ausschließen. Die Tanzschule kann in diesen Fällen jederzeit von ihrem Hausrecht Gebrauch machen, einschließlich der Möglichkeit, ein dauerhaftes Hausverbot auszusprechen.
(c) Änderung der AGB
Die Tanzschule ist berechtigt, die Inhalte dieser AGB einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Änderungen ausschließlich zum Vorteil des Teilnehmers erfolgen. Änderungen oder Ergänzungen, die nicht ausschließlich zum Vorteil des Teilnehmers sind, sind nur zulässig, wenn sie für den Teilnehmer unter Berücksichtigung der Interessen der Tanzschule zumutbar sind. Über Änderungen oder Ergänzungen wird der Teilnehmer schriftlich oder per E-Mail informiert (“Änderungsmitteilung”). Der Teilnehmer kann innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widersprechen. Unterbleibt ein Widerspruch, gelten die Änderungen als angenommen und wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird die Tanzschule in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
(d) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein oder ihre Wirksamkeit durch einen späteren Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder fehlende Regelung durch eine gesetzlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt.
(e) Gerichtsstand
Sofern der Teilnehmer Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, gilt für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Gerichtsstand Essen.