§ 1 Vertragspartner & Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für sämtliche Verträge, die zwischen Carsten Schmitz-Grafe, Schonnebeckhöfe 107, 45309 Essen (im Folgenden „Tanzschule“ genannt) und dem Teilnehmenden geschlossen werden, soweit nicht anderes vereinbart ist.

§ 2 Anmeldung & Vertragsschluss

(a) Die Abgabe einer Anmeldung ist verbindlich. Der Vertrag über den Tanzunterricht kommt erst durch die Annahme der Anmeldung durch die Tanzschule zustande. Die Annahme durch die Tanzschule kann auch per E-Mail erfolgen.
(b) Für die Anmeldung muss der Teilnehmende diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren. Mit Abgabe der Anmeldung werden diese AGB ausdrücklich zur Kenntnis genommen und als bindend anerkannt.
(c) Die Tanzschule bietet die folgenden Vertragsarten an:
1. Tickets für Events, Workshops, Kurse und alle weiteren, einmaligen Veranstaltungen.
2. 5er-Karten für den laufenden Tanzunterricht, sofern diese Kurse entsprechend gekennzeichnet sind.
3. Laufzeitverträge zur Teilnahme am Tanzunterricht, sofern diese Kurse entsprechend gekennzeichnet sind.
(d) Da die Teilnehmeranzahl für Kurse, Events und Workshops begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die anfallenden Gebühren sind nach Aufforderung sofort und ohne Abzug zu begleichen.
(e) Bei Anmeldungen von Personenmehrheiten schuldet der anmeldende Teilnehmer die gesamte Vergütung.
(f) Die 5er-Karten haben eine Gültigkeit von 6 Monaten.

§ 3 Unterrichtsorganisation

(a) Die Tanzschule behält sich vor, Kurse, Events und Workshops aufgrund zu geringen Teilnehmerzahlen, Krankheit oder höherer Gewalt kurzfristig abzusagen oder aus organisatorischen Gründen einen Wechsel des Trainers oder des Standortes vorzunehmen.
(b) Die Tanzschule garantiert den Vertragskunden mindestens 38 Unterrichtseinheiten (45 Minuten) pro Jahr in ihren jeweils höchsten Kurslevel. Eine Teilnahme an Kursen eines niedrigeren Kurslevels ist nur dann möglich, wenn ausreichend Kapazitäten vorhanden sind.
(c) Die Tanzschule behält sich vor, ungeachtet von Ferien- und Feiertagen, an mehreren Tagen pro Jahr keinen Unterricht anzubieten. Die freien Tage werden rechtzeitig via Webseite und/oder Newsletter bekannt gegeben.
(d) Die Tanzschule kann jederzeit Sonderveranstaltungen anbieten, die weder durch 5er-Karte noch Zeitvertrag abgedeckt sind.
(e) Die Tanzschule ist bei der Gestaltung des Unterrichts in tänzerischer, künstlerischer und organisatorischer Hinsicht frei.
(f) Der wöchentliche Zeitplan und die Zuteilung der Teilnehmer zu den Trainingsleveln können jederzeit angepasst werden.
(g) Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, an mehreren Standorten zu trainieren. Die Standorte können auch kurzfristig aus organisatorischen Gründen im Großraum Ruhrgebiet wechseln. Die aktuellen Trainingsstandorte sind jederzeit auf der Webseite einsehbar.

§ 4 Vergütung

(a) Sämtliche Preise gegenüber dem Teilnehmer verstehen sich als Endpreise, welche die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
(b) Die Nichtteilnahme am Tanzunterricht befreit nicht von der Vergütungspflicht.
(c) Eine Erstattung von bezahlten Tickets und 5er-Karten sowie von Gebühren für die Club-Mitgliedschaft ist ausgeschlossen.
(d) Für den Abschluss einer Club-Mitgliedschaft ist die Teilnahme am Lastschriftverfahren verpflichtend. Für eine schuldhaft nicht erfüllte Lastschrift entsteht eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 EUR. Die regelmäßigen Monatsbeiträge werden zu Beginn des jeweiligen Monats eingezogen. Dies gilt auch für die unterrichtsfreie Zeit.
(e) Eine Kündigung des SEPA-Lastschriftmandats befreit den Kunden nicht von der Zahlungspflicht. Die Tanzschule ist berechtigt, in diesem Fall etwaige Mehrkosten dem Kunden zusätzlich in Rechnung zu stellen.
(f) Erworbene 5er-Karten sind personengebunden und nicht übertragbar. Ein Restguthaben kann nicht ausgezahlt werden.
(g) Die Tanzschule gewährt Studenten:innen bis zum Abschluss des 27. Lebensjahres nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei Abschluss eines Laufzeitvertrags auf Wunsch einen Rabatt. In begründeten Ausnahmefällen kann die Tanzschule auch darüber hinaus einen Rabatt gewähren. Nach Ablauf des Rabatts wird mit Beginn des nächsten Monats automatisch der zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung reguläre Monatsbeitrag vom hinterlegten Konto eingezogen. Der:die Student:in hat die Tanzschule über das Ende seiner Ausbildung selbstständig zu informieren. Wird diese Information nicht oder zu spät mitgeteilt, steht der:die Student:in ab dem Folgemonat des Endes der Ausbildung mit dem Differenzbetrag zum regulären Monatsbeitrag in Verzug.
(h) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Teilnehmer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder durch die Tanzschule anerkannt wurden. Der Teilnehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, soweit die Ansprüche auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

§ 5 Kündigung

(a) Die Kündigung der Club-Mitgliedschaft ist mit einer Frist von sechs Wochen jeweils zum Ende eines Quartals möglich. Die Kündigung hat in Textform (per Brief oder E-Mail) zu erfolgen.
(b) Jedes Mitglied erhält nach Abgabe der Kündigung eine Bestätigung per E-Mail oder Post.
(c) Nach einer Kündigung ist bei Wiedereintritt innerhalb eines halben Jahres nach dem Datum des Ende des Vertrags eine Aufnahmegebühr in Höhe von zwei Monatsbeiträgen fällig.
(d) Die Tanzschule behält sich das Recht, vor, im Falle eines Zahlungsverzugs von zwei Monatsbeiträgen den Teilnehmer fristlos zu kündigen.
(e) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(f) Unabhängig von etwaigen Rechten, die Mitgliedschaft zu kündigen, gewährt die Tanzschule auf schriftlichen Antrag eine beitragsfreie Pause von der Teilnahme für insgesamt maximal sechs aufeinanderfolgende Monate, wenn eine von außen herbeigeführte Verhinderung nachweislich voraussichtlich mindestens vier Wochen andauert und das Erscheinen zu jedem Kurstermin unmöglich macht. Dies kann ein bei Anmeldung nicht vorhersehbarer Vorfall sein, wie etwa im Krankheitsfall, im Fall einer Schwangerschaft, bei beruflich bedingter Abwesenheit vom Kursort oder einem anderen, vergleichbaren Grund. Eine Pause kann nie rückwirkend und immer nur für volle Mitgliedsmonate gewährt werden. Sie endet automatisch mit Kündigung der Mitgliedschaft. Während der Pause dürfen die Mitglieder nicht an den Tanzkursen teilnehmen.
(g) Kommt es während der oder nach der beitragsfreien Pause zu einer Kündigung, verlängert sich die reguläre Laufzeit um die Anzahl der beitragsfreien Monate, maximal jedoch um die Dauer von sechs Monaten. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 6 Haftung

(a) Die Teilnahme am Tanzunterricht erfolgt auf eigene Gefahr.
(b) Schadenersatzansprüche gegenüber der Tanzschule sind ausgeschlossen, soweit diese nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln der Tanzschule oder von ihre beauftragte Personen zurückgehen. Für Personen- oder Sachschäden, die von anderen Teilnehmenden ausgehen, ist jede Haftung ausgeschlossen.
(c) Zur Vermeidung von Verletzungen und Beschädigungen der Tanzfläche ist das Betreten der Tanzsäle mit zum Tanzen ungeeignetem Schuhwerk (Schuhe mit groben Gummisohlen, Metallabsätzen o.ä.) sowie Schuhen ohne ausreichenden Halt (Espandrillos, Flipflops usw.) untersagt. Bei Zuwiderhandlungen ist der Teilnehmende zum Schadensersatz verpflichtet.
(d) Für Gegenstände, die in die Tanzsäle mitgenommen werden oder für sonstige mittelbare Schäden und Kosten inklusive Verdienstausfall, entgangenem Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art übernimmt die Tanzschule keine Haftung.

§ 7 Urheberrechtshinweise

(a) Als Kursunterlagen können urheberrechtlich geschützte Videos angefertigt werden. Die Entscheidung, ob am Ende vom Unterricht eine Videozusammenfassung erfolgt, obliegt der Tanzschule. Jegliche Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung durch die Tanzschule, auch von Teilen der Unterlagen, ist nicht gestattet und bedeutet eine Urheberrechtsverletzung.
(b) Choreografien, Schrittsätze oder andere geistige Schöpfungen der Tanzschule oder von ihr beauftragte Personen genießen nach Maßgabe des Gesetzes Urheberrechtsschutz. Sie sind ausschließlich für den persönlichen Gebrauch bestimmt.

§ 8 Datenspeicherung & -Schutz

Die Tanzschule verpflichtet sich, mit den personenbezogenen Daten der Teilnehmer verantwortungsbewusst umzugehen. Die sich aus der Anmeldung sowie Teilnahme ergebenden personenbezogenen Daten (Name, Vorname, postalische Anschrift, E-Mail-Adresse, Mobiltelefonnummer) werden von daher nur erhoben, gespeichert und verarbeitet, soweit dies zur vertragsgemäßen Leistungserbringung erforderlich und durch gesetzliche Vorschriften erlaubt oder vom Gesetzgeber angeordnet ist. Die Tanzschule wird die personenbezogenen Daten vertraulich sowie entsprechend den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechtes behandeln und ohne Einwilligung des Teilnehmers nicht an Dritte weitergeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Die Daten werden unverzüglich nach der Zweckerreichung ihrer Erhebung gelöscht, soweit nicht handels- oder steuerrechtliche Erfordernisse entgegenstehen.

§ 9 Film- und Fotoaufnahmen

Mit der Teilnahme an einer Veranstaltung erklärt sich der Teilnehmer mit der Veröffentlichung von auf dieser gefertigten Foto- und Filmaufnahmen auf der Internetseite der Tanzschule sowie auf sozialen Plattformen zum Zwecke der Bewerbung oder Berichterstattung einverstanden. Sollte der Fokus einer Bildaufnahme verstärkt auf einzelne Personen liegen, so kann der Fotografierte jederzeit der Verwendung und Veröffentlichung gegenüber der Tanzschule widersprechen.

§ 10 Schlussbestimmungen

(a) Sämtliche Vereinbarungen, die eine Änderung, Ergänzung oder Konkretisierung dieser Vertragsbedingungen beinhalten, sowie besondere Zusicherungen und Abmachungen bedürfen der Textform gemäß § 126 b BGB. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.
(b) Im Fall grob ungebührlichen Betragens (Trunkenheit, Tätlichkeit, Beleidigung, unsittlichen Verhaltens usw.) kann der Teilnehmer ohne Anspruch auf eine ganze oder anteilige Rückerstattung oder sonstige Verrechnung von geleisteten Zahlungen vom weiteren Unterricht ausgeschlossen werden. Die Tanzschule kann jederzeit von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und auch ein absolutes Hausverbot gegenüber dem betroffenen Teilnehmer aussprechen.
(c) Die Tanzschule ist berechtigt, die AGB-Inhalte einseitig zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies aus rechtlichen Gründen erforderlich ist oder die Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich zum Vorteil des Teilnehmers sind. In allen übrigen Fällen ist eine einseitige Änderung oder Ergänzung der allgemeinen Geschäftsbedingungen nur zulässig, wenn diese für den Teilnehmer unter Berücksichtigung der Interessen der Tanzschule zumutbar ist. Die Tanzschule wird den Teilnehmer in diesen Fällen eine Änderung oder Ergänzung schriftlich oder per E-Mail mitteilen (“Änderungsmitteilung”). Der Teilnehmer kann von einer solchen Änderung oder Ergänzung binnen einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail gegenüber der Tanzschule widersprechen. Im Falle eines unterlassenen Widerspruchs werden die Änderungen oder Ergänzungen wirksam. Auf die Rechtsfolgen eines unterlassenen Widerspruchs wird die Tanzschule den Teilnehmer in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen.
(d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren oder lückenhaft sein, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke füllt.
(e) Sofern der Teilnehmer Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, der Gerichtsstand Essen.